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   BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00   

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BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00 (https://dejure.org/2000,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 6 B 23.00 (https://dejure.org/2000,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 6 B 23.00 (https://dejure.org/2000,1942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl EG L 206, S. 7), zuletzt geändert durch Ri... chtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl EG L 305, S. 42) FFH-Richtlinie Art. 3 - 6, Anhang III
    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste; Auswahlentscheidung; FFH-Richtlinie; naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum; potentielles FFH-Gebiet

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme in die nationale Vorschlagsliste - Auswahlentscheidung - FFH-Richtlinie - Naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum - Potentielles FFH-Gebiet

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl EG L 206, S. 7), zuletzt geändert durch Ri... chtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl EG L 305, S. 42) FFH-Richtlinie Art. 3 - 6, Anhang III

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Vorschlagsrecht über nationale FFH-Gebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 92
  • DVBl 2001, 375
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    Aus dem Gemeinschaftsrecht folgt überdies, insbesondere in der vorliegend gegebenen Phase fehlender Erstellung der Liste nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL trotz Ablaufs der Frist des Art. 4 Abs. 3 FFH-RL), die Pflicht eines Mitgliedstaates, die Ziele der Richtlinie nicht zu unterlaufen und durch eigenes Verhalten gleichsam vollendete Tatsachen zu schaffen, welche später die Erfüllung der aus der Beachtung der Richtlinie erwachsenen Vertragspflichten nicht mehr möglich machen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).

    Wie unter 2. näher ausgeführt wird, enthält das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - (BVerwGE 107, 1) im Gegensatz zur Ansicht der Beschwerde zu der aufgeworfenen Frage keine gegenteilige Aussage.

    Ob die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der der Kommission zu meldenden Gebiete ein politisches Ermessen haben, ist, wie bereits der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt hat, höchst zweifelhaft (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O., S. 24).

    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 19. Mai 1998 (a.a.O., S. 24 f.) ausgeführt: Nach durchgeführter Beweisaufnahme sprächen erhebliche Umstände dafür, dass die Wakenitz-Niederung im Hinblick auf die in den Anhängen I bis III der FFH-Richtlinie genannten Kriterien als ein nach Art. 4 Abs. 1 Uabs.

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    dd) Die an die vorige Frage anknüpfende Teilfrage der Beschwerde, ob die Mitgliedstaaten wegen Reduzierung des Beurteilungsspielraums Gebiete mit anerkannt überregionaler Bedeutung melden müssen, in denen mehrere im Anhang I der FFH-Richtlinie genannte Lebensraumtypen und mehrere im Anhang II genannte Arten vorkommen, bedarf insofern keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, als nicht zweifelhaft ist - und darauf kommt es hier allein an -, dass es Gebiete geben kann, deren Meldung an die Kommission sich aufdrängt und die demzufolge als potentielle FFH-Gebiete zu behandeln sind (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - DVBl 2000, 814).

    c) Die mit Schriftsatz vom 28. Juni 2000 geltend gemachte nachträgliche Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2000 (a.a.O.) betrifft eine Frage des Art. 6 Abs. 3 FFH-RL, die für das Berufungsurteil, wie bereits erwähnt, nicht erheblich ist.

    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und 3, § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG und beruht in Anlehnung an den Beschluss vom 22. März 1995 - BVerwG 11 A 1.95 - NVwZ-RR 1996, 237 auf der Erwägung, dass die Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die vom Kläger vertretenen Interessen hier mit 20 000 DM angemessen erfasst sind (vgl. auch Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 -).

  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95

    Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und 3, § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG und beruht in Anlehnung an den Beschluss vom 22. März 1995 - BVerwG 11 A 1.95 - NVwZ-RR 1996, 237 auf der Erwägung, dass die Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die vom Kläger vertretenen Interessen hier mit 20 000 DM angemessen erfasst sind (vgl. auch Beschluss vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 -).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    b) Eine Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 1997 - BVerwG 4 B 177.96 - (Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG = NVwZ-RR 1997, 607) kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil diese Entscheidung eine andere Rechtsvorschrift als die vom Berufungsgericht angewendete betrifft und nichts dafür spricht, hier auf das erwähnte Erfordernis der Normidentität ausnahmsweise zu verzichten.
  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    Das Berufungsgericht hat ferner die Auslegung des § 38 Abs. 1 Nr. 2 LPflG nicht vom Verständnis einer bundesrechtlichen Vorschrift - etwa des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG - in einer Weise abhängig gemacht, dass in einem Revisionsverfahren der Gehalt dieser bundesrechtlichen Vorschrift zu klären wäre (zu einer derartigen Fallgestaltung vgl. Urteil vom 6. September 1984 - BVerwG 3 C 16.84 - BVerwGE 70, 64 ).
  • BVerwG, 10.09.1999 - 6 BN 1.99

    Nationalpark "Elbtalaue" gescheitert

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    Wenn sich das Oberverwaltungsgericht durch das Bundesrecht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts für verpflichtet gehalten hat, wendet es insoweit Bundesrecht an, sodass eine revisionsgerichtliche Prüfung nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig und geboten ist (vgl. Urteil vom 7. November 1997 - BVerwG 4 C 7.97 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 316, S. 31 = DVBl 1998, 587 ; zum Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. Beschluss vom 10. September 1999 - BVerwG 6 BN 1.99 - Buchholz 406.401 § 14 BNatSchG Nr. 1 = DVBl 2000, 190).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    Wenn sich das Oberverwaltungsgericht durch das Bundesrecht zu einer bestimmten Auslegung des Landesrechts für verpflichtet gehalten hat, wendet es insoweit Bundesrecht an, sodass eine revisionsgerichtliche Prüfung nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO zulässig und geboten ist (vgl. Urteil vom 7. November 1997 - BVerwG 4 C 7.97 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 316, S. 31 = DVBl 1998, 587 ; zum Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. Beschluss vom 10. September 1999 - BVerwG 6 BN 1.99 - Buchholz 406.401 § 14 BNatSchG Nr. 1 = DVBl 2000, 190).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2000 - 8 A 10321/99
    Auszug aus BVerwG, 24.08.2000 - 6 B 23.00
    BVerwG 6 B 23.00 OVG 8 A 10321/99.
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte haben ebenso außer Betracht zu bleiben wie sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1; Beschluss vom 24. August 2000 - BVerwG 6 B 23.00 -).
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Dieser Kriterienkatalog belegt, dass politische oder wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Auswahl ebenso außer Betracht zu bleiben haben wie sonstige Zweckmäßigkeitserwägungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140; Beschluss vom 24. August 2000 - BVerwG 6 B 23.00 - Buchholz 451.91 EuropUmweltR Nr. 4).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Vielmehr rügt der Kläger der Sache nach die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht, womit indes ein Revisionszulassungsgrund nicht geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. Beschluss vom 24. August 2000 - BVerwG 6 B 23.00 - Buchholz 451.91 Europ, UmweltR Nr. 4 = NVwZ 2001, S. 92 ; Beschluss vom 28. Februar 2002 - BVerwG 6 BN 2.02 -).
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